Allgemeine Geschäftsbedingungen von Neuausrichtung – Kunsttherapie, Coaching & Entspannung

 

§1. Allgemeines

1.1 Für Einzelcoachings und Therapien sowie die Seminare und Kurse von Neuausrichtung gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Klient/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

1.2 Der Vertragsabschluss erfolgt in der Regel schriftlich über die zur Verfügung gestellten Vertragsformulare. Für mündlich abgesprochene Folgeverträge (-termine) gelten die Bedingungen des zuvor abgeschlossenen Vertrages und die dazugehörigen AGBs entsprechend.

 

§2. Vertragsbedingungen

2.1 Kunsttherapie & Coaching einzeln:

Verständnis: Kunsttherapie und Coaching sind umfassende Methoden der positiven Lebensgestaltung. Es handelt sich immer um einen freiwilligen Prozess, der auch von Seiten der/des Klienten/in aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird. Entscheiden und Handeln müssen die Klienten/innen in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst!

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie (im Folgenden HP-PT) kann lediglich dabei unterstützen Entscheidungen und Handlungen der Klienten/innen im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren. Die HP-PT ist ihrerseits nicht zur generellen Annahme von Klient/innen verpflichtet. Sie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag -auch ohne Angabe von Gründen- abzulehnen. Dies insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Klient/in und HP-PT fehlt und auch zukünftig nicht erwartet werden kann.

Des weiteren in Fällen, wenn es sich um Beschwerden der/des Klient/in handelt, die die HP-PT aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Ebenso, wenn sie durch die Annahme oder die weitere Behandlung in persönliche Gewissenskonflikte geraten könnte. Der Honoraranspruch für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, bleiben in diesen Fällen in vollem Umfang erhalten.

Soweit die/der Klient/in die Anwendung der vorgeschlagenen Methoden ablehnt und ausschließlich nach schulmedizinischen oder wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten und behandelt werden möchte, hat sie/er das der HP-PT gegenüber zu erklären.

Der/dem Klient/in ist bekannt, dass mit den angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Er/sie ist selbstverantwortlich aufgefordert, evtl. bestehende medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

Soweit sich die/der Klient/in aktuell oder vor Behandlungsbeginn in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies der HP-PT vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ggf. ist ihre/seine angestrebte Behandlung zuvor mit seinem behandelndem Arzt oder Therapeuten abzuklären.

Die HP-PT ist daher auch berechtigt, die Behandlung abzulehnen und/oder vorzeitig abzubrechen, wenn der Klient erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder nur lückenhaft erteilt, Beratungsinhalte negiert oder Therapiemaßnahmen vorsätzlich vereitelt. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Terminen ohne triftigen Grund.

Die Sitzungen dauern in der Regel, je nach Vereinbarung, 60 oder 90 Minuten. Das Honorar wird nach dem Termin in Rechnung gestellt und kann vor Ort in bar gezahlt oder auf das, in der Rechnung angegebene, Konto überwiesen werden.

Da es sich um Leistungen handelt, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden, führt die HP-PT weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch, noch kann ihr Honorar oder Teile davon in Erwartung einer möglichen Erstattung gestundet werden.

 

2.2 Offene Seminare und Kurse

Die Teilnahmegebühr ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

2.3 Firmenseminare

Die Teilnahmegebühr ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist das vereinbarte Honorar nach dem durchgeführten Seminar, bei mehreren zeitlich auseinander fallenden Seminartagen nach jedem einzelnen Seminartag, und Erhalt der Rechnung sofort gebührenfrei ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer Absage der vereinbarten Seminartage seitens des Auftraggebers wird das dann vom Auftraggeber noch zu zahlende Honorar umgehend in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt sofort gebührenfrei zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt auch bei Verzug der Leistungsannahme durch den Auftraggeber.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

§3. Ausfall eines Termins/Rücktritt

3.1 Kunsttherapie & Coaching einzeln

Sollte ein vereinbarter Termin von der/dem Klient/in nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Sollte die Absage später erfolgen, muss die vereinbarte Sitzung in voller Höhe bezahlt werden.

3.2 Offene Seminare und Kurse

Stornierungen durch den Teilnehmer müssen schriftlich erfolgen.

Bei offenen Seminaren und Kursen wird für Stornierungen durch den Teilnehmer zeitlich gestaffelt folgender Teilnehmerbeitrag – jeweils angegeben in Prozent des vereinbarten Teilnehmerbeitrages - fällig:

  • bis spätestens 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %,

  • 41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %,

  • 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %,

  • 13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 %

Sollte die HP-PT verhindert sein, ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.

 

3.3 Firmenseminare

Stornierungen durch den Teilnehmer/ Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen. Bei Firmenseminaren wird für Stornierungen durch den Auftraggeber zeitlich gestaffelt folgendes Honorar – jeweils angegeben in Prozent des vereinbarten Honorarbetrages - fällig:

  • bis spätestens 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %,

  • 41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %,

  • 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %,

  • 13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 %

Sollte die HP-PT verhindert sein, ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.

 

§4. Urheberrechte

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht an den von der HP-PT erstellten Werken (Coachingunterlagen) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Coachingarbeit.

Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

§5 Firmenseminare

5.1 Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, einen ausreichend großen Raum und ausreichende Informationstechnik (Flipchart, Beamer, Leinwand) zur Verfügung.

5.2 Haftungsausschluss

5.2.1 Die Teilnahme an den Seminaren sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2.2 Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Neuausrichtung nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.

 

§6 Rechte und Pflichten der Heilpraktikerin für Psychotherapie

6.1 Verschwiegenheit: Die HP-PT wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der/des Klienten/in aus den Sitzungen.

6.2 Die HP-PT wahrt in ihrer Arbeit die Interessen der/des Klienten/in. Sie beeinflusst die/den Klienten/in nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

6.3 Neuausrichtung behält sich das Recht vor jederzeit Termine kurzfristig abzusagen. Es besteht kein Schadensersatzanspruch.

 

§7. Verantwortung der/des Klienten/in

7.1 Die/der Klient/in erkennt an, dass sie/er während des Coaching- bzw. Therapieprozesses sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für ihre/seine körperliche und geistige Gesundheit. Alle Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings/ der Therapie von ihr/ihm unternommen werden, liegen in ihrem/seinem Verantwortungsbereich.

7.2 Die/der Klient/in beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching- bzw. Therapieprozess. Die HP-PT kann nur Veränderungs- und Reflexionsanregungen geben. Der/dem Klient/in ist bewusst, dass sie/er diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching/ die Therapie erfolgreich sein kann.

Da das Coaching/ die Therapie sehr individuell sind und von der Motivation der/des Klient/in abhängen, kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden.

7.3 Haftungsausschluss: Die Teilnahme an den Einzelsitzungen und Seminaren/Kursen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§8. Schlussbestimmungen

8.1 Neuausrichtung speichert die personen-bezogenen Daten der/des Klient/in, soweit es zur Rechnungsstellung, Buchführung und Dokumentation erforderlich ist.

Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.

Eine weitergehende Speicherung personen-bezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.

8.2 Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

 

8.3 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.

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